Feb 11

Kostenübernahme durch Krankenkassen bei LRS-/Legasthenie-Förderung im Lern- und Förderzentrum Stressfrei

In der Bundesrepublik Deutschland übernehmen die Krankenkassen keine Therapiekosten in dem Bereich der außerschulischen Förderung (auch private Krankenkassen zahlen nicht).

In bestimmten Fällen erfolgt eine Kostenübernahme über die Jugend- bzw. Landratsämter. Auf Grundlage des §35 a SGB VIII können die Therapiekosten für Kinder übernommen werden, „wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist“. Die Förderung wird also nicht bezahlt, weil ein Kind Probleme mit dem Lesen und Schreiben hat, sondern weil emotionale, psychosomatische oder soziale Folgeerscheinungen das Kind in seiner Entwicklung stark beeinträchtigt.

Wie wahrscheinlich ist es, eine Bewilligung in dieser Hinsicht zu bekommen?

Natürlich ist die Bewilligungspraxis von bürokratischen Hürden geprägt; wie jeder Vorgang mit amtlichen Stellen. Allerdings stehen die Aussichten auf eine erfolgreiche amtliche Bewilligung der Übernahme der Kosten hinsichtlich einer LRS-/Legasthenie-Förderung in unserem Lern- und Förderzentrum Stressfrei äußerst gut.

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